Header

Wichtige Informationen zum SEPA-Zahlverfahren / SEPA-Umstellung

Beginnen Sie jetzt mit der SEPA-Umstellung
Stichtag: 1. Februar 2014!

Ab dem 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr (Überweisungen und Lastschriften) nach einem europaweit einheitlichen Verfahren (SEPA) verändert. All diese Zahlungen (in Euro) sind dann deutschland- und europaweit nach SEPA vorzunehmen.
Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen und derzeit aktuellen Verfahren der Überweisung und der Lastschrift abgeschaltet („SEPA-Migrationsverordnung“, Anfang 2012).

Was ist das SEPA-Zahlverfahren?
Kurz: IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Internationale Bankleitzahl) statt Kontonummer und BLZ

Auswirkungen für Unternehmen:
Die SEPA-Umstellung im Unternehmen muss rechtzeitig vor dem Stichtag umgesetzt sein! Bis zum 1. Februar müssen Sie Ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die SEPA-Abwicklung umgestellt haben.
 

Wir unterstützen Sie im SEPA-Umstellprozess.


Wichtig für Ihre Umstellung:

  • Anpassung Ihres Finanzbuchhaltungssystems und Ihrer Zahlungsverkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren
  • Ergänzung der Angaben auf Ihren Geschäftspapieren um Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank
  • Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung
  • Nutzung von SEPA-Lastschriftmandaten statt der bisherigen Einzugsermächtigung


ACHTUNG!
Für das neue SEPA-Lastschriftmandat muss der Kunde vorab schriftlich informiert werden!
Diese schriftliche Form ist ein Pflichtbestandteil der SEPA-Umstellung!

 

Wir unterstützen Sie im Umstellungsprozess:

Geben Sie bei Ihrer Bestellung einfach den Gutschein-Code "SEPA-Hilfe" ein und erhalten Sie 10% Rabatt!

 

Briefpapier

Aktualisieren Sie Ihr Briefpapier! Vermerken Sie die IBAN und BIC auf Ihrem Geschäftspapier!

 

Mailling

Informieren Sie Ihre Kunden über das neue Lastschrift-verfahren nach SEPA mit einem indiv. Mailing!

 

 

Durchschreibesätze

Bringen Sie Ihre Quittungen, Lieferschein- und Rechnungssätze auf den neuesten Stand!

 

Briefumschläge

Erneuern Sie gleich zu Ihrem Briefpapier Ihre Briefumschläge und runden Sie Ihren Auftritt ab!

 

 
 

Weitere Informationen

Bei einer nationalen SEPA-Überweisung ab Februar 2014 genügt die Angabe der IBAN.
Bei grenzüberschreitenden Überweisungen muss bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN die BIC angegeben werden.

Ab Februar 2016 reicht für alle (SEPA-)Überweisungen und (SEPA-)Lastschriften im Inland oder grenzüberschreitend die Angabe der IBAN.
Die Kontonummer und Bankleitzahl können dann nicht mehr verwendet werden.

Die IBAN ist einfach aufgebaut: Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode (für Deutschland ist das „DE“), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer.

Sie finden die IBAN und BIC auf Ihrem Kontoauszug und/oder im Online-Banking. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister zu finden.

Vorsicht vor Betrügern!

Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen E-Mails in Bezug mit der SEPA-Umstellung. Diese seien als Informations-Schreiben von Banken zur SEPA-Umstellung getarnt und können Trojaner enthalten. Anhänge sollten auf keinen Fall geöffnet werden.

Detaillierte Infos: www.sepadeutschland.de

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen.